Thomas Hitzlsperger

Doku über homosexuelle Fussballer

 „Die Hoffnung ist, dass Fans weiter sind als die Verantwortlichen denken“

Manfred Oldenburg ist Regisseur der sehenswerten Doku „Das letzte Tabu“. Er lässt neben Thomas Hitzlsperger diejenigen Profifußballer ihre ganz persönliche Geschichte erzählen, die sich als homosexuell geoutet haben. Interview Matthias Greulich

weiterlesen
SPORTRECHT
Seltsame Freizeitgestaltung
Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wurde verhandelt, ob die Kündigung eines bei Schalke 04 angestellten Fanprojektleiters rechtens ist, der in seiner Freizeit Konzerte rechtsextremer Gruppen organisiert hat. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät RWWD Hamburg.



Schalke gegen Rassismus
Eine von vielen Aktionen der Schalker Fans gegen Rassismus: Ein Fanprojektleiter, der in seiner Freizeit Konzerte rechter Gruppen organisiert hat, bekommt erst ein Glaubwürdigkeitsproblem und dann die Kündigung


Der Kläger dieses Verfahrens war seit 1996 bei Schalke 04 als hauptamtlicher Mitarbeiter im Rahmen eines Fanprojekts beschäftigt. Ziele des Fanprojekts sind unter anderem die Eindämmung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen sowie der Abbau extremistischer Orientierungen, Vorurteile, Feindbilder und Ausländerfeindlichkeiten.

Seit gut zehn Jahren veranstaltete der Kläger Musikveranstaltungen bei denen Gruppen wie „Blutharsch“ oder „Ostara“, früher „Strength through joy“, auftreten. Nach einem dieser Konzerte beschwerte sich eine antifaschistische Gruppierung beim Geschäftsführer des Arbeitgebers des Klägers darüber, daß der Kläger rechte Kulturevents organisiere und deswegen als Fanprojektleiter unglaubwürdig geworden sei.

Schalke 04 kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos und begründete dies mit seiner Nähe zu rechten Musikgruppen. Er sei dadurch für seine Tätigkeit unglaubwürdig geworden. Der Kläger wiederum bestritt, dass die von ihm organisierten Veranstaltungen rechtes Gedankengut transportierten und betonte, daß er keinerlei Sympathien für Rechtsextremismus oder Nationalismus hege.

Das LAG hat, wie bereits das Arbeitsgericht, die Klage abgewiesen, weil es der Auffassung war, daß die Musikgruppen, die auf den von dem Kläger organisierten Veranstaltungen rechtsextremen Strömungen angehörten und seine Tätigkeit mit den Zielen des Fanprojekts unvereinbar sei.

Der Kläger ist als Leiter eines Fanprojektes auch Tendenzträger und musste repräsentative Funktionen gegenüber anderen gesellschaftlichen Institutionen wahrnehmen. Auch eine vorherige Abmahnung hätte Schalke 04 nicht aussprechen müssen, weil der Kläger wusste, daß zu seinen Aufgaben das Eintreten gegen extremistische Orientierung gehörte. Dennoch hat er sich nicht damit begnügt, die von ihm bevorzugte Musik nur privat zu konsumieren, sondern hat sie ohne kritische Distanz und öffentliche Auseinandersetzung mit den Liedtexten kommuniziert. Ein solcher Widerspruch war für ihn ohne weiteres erkennbar, er durfte nicht damit rechnen, daß Schalke 04 dieses hinnehmen würde.

Das LAG hat allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, es bleibt abzuwarten, wie dies entscheiden wird.

Lesen Sie auch
Themenwoche Nazis im Spiel
Wir wollen ein Zeichen setzen – Interview mit dem neuen Fanprojektleiter von Schalke 04

Stefan Engelhardt
War früher selbst Amateurfußballer: Rechtsanwalt Stefan Engelhardt


Zurück  |