Thomas Hitzlsperger

Doku über homosexuelle Fussballer

 „Die Hoffnung ist, dass Fans weiter sind als die Verantwortlichen denken“

Manfred Oldenburg ist Regisseur der sehenswerten Doku „Das letzte Tabu“. Er lässt neben Thomas Hitzlsperger diejenigen Profifußballer ihre ganz persönliche Geschichte erzählen, die sich als homosexuell geoutet haben. Interview Matthias Greulich

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SPORTRECHT
Meister wollen nichts geschenkt
Viele Amateurfußballer können aufatmen: Wurde im Überschwang eine Meisterschaftsprämie versprochen, muss auch ohne einen schriftlichen Vertrag gezahlt werden. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt bei einem Ringerverein so entschieden. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät RWWD Hamburg.


Feier mit Trophäe

Schenkung oder Leistungsanreiz: Jetzt ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Meisterschaftsprämie der Leistungssteigerung dient Foto Hoch Zwei



Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine versprochene Meisterschaftsprämie als Belohnung für besondere Bemühungen oder aber als besonderer Leistungsanreiz zu bewerten ist. Er hat sich für letzteres entschieden, so dass ein solches Versprechen keiner Form bedarf und auch mündlich wirksam ist (Bundesgerichtshof vom 28.05.2009, X a ZR 9/08).

Geklagt hatte der Trainer eines Ringersportclubs. Beklagter war der Vorsitzende des Aufsichtsrats dieses Sportclubs, der nach Auffassung des Klägers für den Fall, dass seine Mannschaft in der folgenden Saison den Titels eines Deutschen Meisters erringen werde, mündlich die Zahlung von 5.000 Euro versprochen hatte.

Die Mannschaft war erfolgreich und wurde Deutscher Meister, so dass der Kläger von dem Beklagten die Zahlung von 5.000 Euro zuzüglich Zinsen verlangte.

Das Amtsgericht hatte der Klage stattgegeben, das Landgericht hatte sie abgewiesen, weil es der Auffassung war, dass es sich bei der behaupteten Vereinbarung um einen Schenkungsvertrag handele, der mangels notarieller Beurkundung unwirksam sei.

Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf, weil er der Auffassung war, dass die Auslobung einer Meisterschaftsprämie formfrei wirksam sei. Die versprochene Zuwendung sei nicht im Sinne der Vorschriften über die Schenkung unentgeltlich, weil sie als Belohnung für besondere Bemühung des Trainers erfolgt ist, nämlich dem Gewinn der Meisterschaft.

Mit dem Versprechen einer Meisterschaftsprämie sollte ein besonderer Leistungsanreiz für den Trainer geschaffen werden, der sich diese Prämie verdienen können sollte, indem er mit seiner Tätigkeit zum Gewinnen der Meisterschaft beiträgt. Eine solche Vereinbarung ist kein Schenkungsversprechen und unterliegt somit keinen Formvorschriften.

Stefan Engelhardt

War früher selber Amateurfußballer: Rechtsanwalt Stefan Engelhardt

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