KARTELLAMT CONTRA DFL
Streit um den Fußball für alle
Die Deutsche Fußball-Liga hat angekündigt, die Entscheidung des Kartellamtes in Sachen Pay-TV von Juristen prüfen zu lassen. Hat die Liga eine Chance, ihr Vermarktungsmodell durchzusetzen? Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät RWWD Hamburg.

TV und Fußball
Die heißeste Ware im Fernsehen: Die TV-Vermarktung der
Bundesliga wurde vom Bundeskartellamt gekippt Foto Henning Angerer/Hochzwei


Das Bundeskartellamt hat die Pläne zur Vermarktung der Bundesliga abgelehnt. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes genügt das Vermarktungsmodell der DFL nicht den kartellrechtlichen Ansprüchen. Die seitens der DFL vorgeschlagenen Änderungen würden daran nichts ändern.

Sollte die DFL somit daran festhalten, so wird das Vermarktungsmodell förmlich untersagt werden.

Begründet haben die Wettbewerbshüter ihre Entscheidung damit, dass das Modell die Fernsehzuschauer nicht angemessen beteilige. Das Bundeskartellamt sieht in einer Begrenzung zeitnaher Highlight-Berichterstattung die Möglichkeit, dass die mit dem Erwerb der gebündelten Live-Rechte verbundene Monopolstellung durch überhöhte Pay-TV-Abopreise ausgenutzt wird. Die von der DFL geplante Highlight-Free-TV- Berichterstattung am Samstag nach 22 Uhr hätte weite Bevölkerungskreise de facto ausgeschlossen, weil Berichte über das Top-Spiel nicht vor 23 Uhr ausgestrahlt würden. Positiv sah das Bundeskartellamt den Plan der DFL, an geraden Spieltagen eine Bundesligapartie am Sonntag live im Free-TV zu übertragen und die Highlight-Berichterstattung am Sonntag schon ab 16 Uhr über die 2. Liga und am Sonntagabend früher als derzeit, also vor 22 Uhr zu zeigen. Eine Genehmigung wird die DFL somit nur dann erhalten, wenn im Free-TV eine Zusammenfassung der Samstagsbegegnungen vor 20 Uhr erfolgen wird.

Unter Experten ist nach wie vor hochstreitig, ob die Entscheidung des Bundeskartellamtes korrekt ist oder nicht. Die Befürworter des DFL-Modells sind der Auffassung, dass dieses Modell, bei dem die Rechteverwerter mit den Pay-TV-Rechten zukünftig fertigproduzierte Fußballbeiträge erhalten, den Wettbewerb nicht beschränke, sondern gerade fördere, weil neben den klassischen Pay-TV-Sendern auch anderen Anbietern ein Mitbieten möglich sei.

Diese Auffassung hat bislang wenig überzeugt und ist wohl lediglich vordergründig so vertretbar. Richtig sein dürfte die Meinung, die das Modell der DFL ablehnt. Meiner Auffassung nach korrekt stellen diejenigen, die dieses Modell ablehnen darauf ab, daß die Zentralvermarktung insbesondere deswegen problematisch ist, weil die Pay-TV-Veranstalter den fertigproduzierten Beitrag inklusive Kommentierung abnehmen müssen. Damit erfolgt eine Koppelung von Produkten marktbeherrschender Unternehmen, die grundsätzlich untersagt ist. Knackpunkt des Streites ist schlicht die Zentralvermarktung. Eine Zentralvermarktung kann nur dann Erfolg haben, wenn sie anderen Anbietern faire Chancen bietet, an Rechten zu partizipieren. So wie die DFL dies jedoch geplant hat, dürfte dies kein Erfolg haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes halte ich juristisch gesehen für richtig.

Eine Alternative zur Zentralvermarktung ist die Individualvermarktung der Vereine. Hier könnten dann auch kleinere Unternehmen einzelne Rechte erwerben, was zwar dazu führen wird, das die Rechte beispielsweise des FC Bayern München hochgradig begehrt sein werden, während die Rechte eines Vereins wie Energie Cottbus eben wenig lukrativ wären und sich der finanzielle Vorteil solcher Vereine dann auf die Heimspiele gegen beispielsweise den FC Bayern konzentrieren würden.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die DFL versuchen wird, ihr gescheitertes Produkt zu gestalten.

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Ins Netz gegangen: Das Aktuelle Sportstudio mit seiner Torwand
wird wohl auch künftig attraktiv bleiben. Foto Benne Ochs

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