Thomas Hitzlsperger

Doku über homosexuelle Fussballer

 „Die Hoffnung ist, dass Fans weiter sind als die Verantwortlichen denken“

Manfred Oldenburg ist Regisseur der sehenswerten Doku „Das letzte Tabu“. Er lässt neben Thomas Hitzlsperger diejenigen Profifußballer ihre ganz persönliche Geschichte erzählen, die sich als homosexuell geoutet haben. Interview Matthias Greulich

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ONLINE-EXTRA ZU RUND 9_06
Sind Fußballfans Verbrecher?
Durch die rigorosen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Weltmeisterschaft fühlen sich die engagierten Anhänger im Ligaalltag zunehmend kriminalisiert. In der Fanszene hofft man auf einen liberaleren Kurs der Polizei nach der friedlich verlaufenen WM, ansonsten stehen in der Bundesliga massive Auseinandersetzungen über die Bürgerrechte in den Stadien bevor. Von Matthias Greulich und René Martens

 

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Friedliche Fans bei der WM: In der Bundesliga drohen jetzt massive
Auseinandersetzungen über die Bürgerreichte, wenn die Polizei repressiv vorgeht Foto Sebastian Vollmert



Ob Politiker, Wirtschaftsvertreter oder Journalist: Die Namhaften unter ihnen haben nach dem Ende der WM gern den Wunsch verbreitet, sie möge doch bitte noch lange weitergehen. Zumindest, was die Stimmung in der Bevölkerung betrifft. Es gibt Fußballfans, für die ist die WM tatsächlich noch lange nicht vorbei. Ihre Stimmung hat sich seit dem Ende des Events nicht geändert. Das gilt zum Beispiel für Matthias Hübner* (Name geändert, Anmerkung der Redaktion), Anhänger des TSV 1860 München. Gegen einen Bescheid der Verwaltungsbehörde München hat er Widerspruch eingelegt, und die Sache hat zu tun mit Unannehmlichkeiten, die ihm während der WM widerfahren sind. Hübner gehörte zu den rund 20 Münchener Fußballanhängern, die während der WM Meldeauflagen zu erfüllen hatten. Jeden Tag mussten sie sich zweimal auf ihrer Polizeidienststelle einfinden - 33 WM-Tage lang, ob Spiele stattfanden oder nicht.

Hübner, 26 Jahre alt, ist nicht vorbestraft, aber die Polizei hat einmal im Zusammenhang mit Fußball seine Personalien aufgenommen. Eine der Begründungen für die Meldepflicht: Man habe ihn an einem Tag, als sich Hooligans des FC Bayern und der 1. FC Nürnberg in den Münchener Innenstadt boxten, mit einer Überwachungskamera gefilmt - zwar ein paar U-Bahnstationen entfernt vom Geschehen, aber das tat nichts zur Sache. Die Tatsache, dass Hübner Löwen-Fan ist, auch nicht.

Hübner studiert an der Technischen Universität (TU) München. Sein Ziel: Ingenieur. Er steht kurz vor dem Diplom. Das Geld ist knapp, seine Freundin ist schwanger. Mit finanzieller Unterstützung seines Vaters will Hübner die Sache durchziehen, auch wenn er dazu vor dem Verwaltungsgericht klagen müsste. „Wenn ich mich jetzt nicht wehre, komme ich da vielleicht nie wieder raus.“ In zwei Jahren, während der EM, „habe ich vielleicht einen guten Job“. Da wolle er es „nicht riskieren, meinen Kollegen erklären zu müssen, dass ich mich während der EM zweimal täglich bei der Polizei melden muss, obwohl ich noch nie etwas verbrochen habe. Ich weiß nicht, ob das in der Firma jeder versteht.“

Der angehende Ingenieur hat noch in einer zweiten Sache Widerspruch eingelegt. Denn die Stadt München will 1000 Euro von ihm, weil er der Meldepflicht kurzzeitig nicht nachkommen konnte – er befand sich im Ausland, auf einer Uni-Exkursion in Belgien. Weil er eine entsprechende Bescheinigung zu spät abgab, wird er zur Kasse gebeten. Einen Spezi von ihm, ein 19-jähriger Azubi, hat es noch schlimmer getroffen: Der ist, ebenfalls wegen eines nicht rechtzeitig beigebrachten Attests, mit 5500 Euro dabei. Der Münchener Rechtsanwalt Marco Noli, der die beiden Löwen-Anhänger und weitere Meldepflichtige vertritt, spricht von „schikanösen Methoden, die in hohem Maß die Grundrechte verletzen“.

Zu den Vorwürfen äußert sich Andreas Ruch, Sprecher des Polizeipräsidiums München: “Unsere szenekundigen Beamten haben gemeinsam mit unserer WM-Einsatzabteilung diese Leute festgelegt. Dass einer unbescholten war, das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre ja ein starkes Stück, wenn wir jemanden mit Gewalt in Verbindung brächten, und es wäre völlig aus der Luft gegriffen.“ Den Verwaltungsgerichtsklagen betroffener Fans sehe man “gelassen entgegen“. Ihm sei “kein Fall bekannt, in dem ein Gericht Meldeauflagen für rechtspflichtig erklärt hätte“, sagte Ruch. Die Meldepflicht-Maßnahme habe sich “bewährt“. Die Münchener Polizei wendet sie schon seit längerem nicht nur im Zusammenhang mit Fußball-Ereignissen an, sondern auch bei Großdemonstrationen.


Solche Methoden gehören tatsächlich insbesondere für engagierte Anhänger seit Jahren zum Alltag. Die Fanszene sei ein „Labor für Kontrolltechniken“, sagt Eric Töpfer, der am Zentrum für Technik und Gesellschaft der TU Berlin arbeitet. „Fußballanhänger haben nun mal keine Lobby.“ Der Politologe Töpfer hat während der Weltmeisterschaft die internationale Fachtagung „Policing Crowds“ mitorganisiert, die unter anderem die „Festivalisierung“ der WM sowie die kriminalpolitische Dimension von Sportveranstaltungen zum Thema hatte. Zu den Referenten dort gehörte Justus Peltzer, ein Bremer Soziologe, der auch als Sprecher für das Bündnis Aktiver Fußballfans (Baff) fungiert. Spieltag für Spieltag, sagt er, würden beispielsweise Fans, die mit einem Sonderzug zu einem Auswärtsspiel unterwegs seien, „direkt mit dem Einlaufen in den Zielbahnhof völlig undifferenziert in einen wandernden Polizeikessel gesteckt“ – für die Beamten sei das ein „wunderbares Experimentier- und Trainingsfeld für polizeiliche Einsätze in großen Menschenmengen“, zum Beispiel politische Demonstrationen. Auf der Konferenz vertraten Bürgerrechtler dann auch die Auffassung, manche Maßnahmen gegen Fußballfans müsste man im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm in 2007 sehen.

In der Fanszene machten die Beteiligten ähnliche Erfahrungen: Vor der WM „wurden diverse polizeiliche Maßnahmen erprobt und die St.-Pauli-Fanszene als Testballon benutzt“, sagt Heiko Schlesselmann, der Fanbeauftragte des FC St. Pauli. Obwohl die St.-Pauli-Fans nicht als Problemfans gelten, „wurde die Anzahl der zivilen Beamten und der eingesetzten Polizisten bei den Spielen nach und nach erhöht und auch die enge Begleitung von „Problemgruppen“ verstärkt“. Die Hamburger Innenbehörde sieht das anders: „Die Anzahl der eingesetzten zivilen Beamten im Vorfeld der WM ist bei den Spielen des Hamburger SV und St. Pauli nicht erhöht worden“, sagt Sprecher Reinhard Fallak. Beim HSV hat man allerdings ebenfalls „eine personelle Verstärkung der Polizeibeamten wahrgenommen, zudem habe es ein offensichtliches Beobachten von Fangruppen durch Beamte bei allen möglichen Gelegenheiten gegeben“, so Joachim Ranau vom HSV-Fanprojekt.

Neben Meldeauflagen kann Ranau auch von der im Behördendeutsch als „Gefährderansprache“ bezeichneten Präventivmaßnahme berichten. Allein in Hamburg gab es 45 dieser Gespräche zwischen szenekundigen Beamten und Fans, denen man während der WM Gewalttaten zutraute. Am Arbeitsplatz sei niemand von der Polizei besucht worden, so Polizeisprecher Fallak, sondern „grundsätzlich an den Wohnanschriften oder an den bekannten Treffpunkten in oder an den Stadien kurz vor Beginn der WM“. Als weitere Maßnahmen, die viele HSV-Fans als gegen sich gerichtet, empfunden haben, nennt Ranau „der Ausbau eines so genannten Hooliganknasts, der auch nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme war, Videoüberwachung auf dem Fanfest und der näheren Umgebung“.

Viele Fans fühlen sich angesichts dieser vielen massiven Eingriffe zu Unrecht von den Behörden kriminalisiert. Auf Demonstrationen „gegen den Sicherheitswahn“ formierte sich im gesamten Bundesgebiet zunehmend Widerstand unter dem griffigen Slogan „Fußballfans sind keine Verbrecher“, ohne dass es zu einer breiten Debatte über Bürgerrechte der Anhänger wie in der Schweiz gekommen wäre. In der gerade beginnenden Bundesligasaison dürften die Proteste dennoch zunehmen, denn trotz der friedlich verlaufenen WM glauben in der Fanszene nur wenige daran, dass die als repressiv empfundenen Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

Ausgerechnet während der WM erlitten die Sicherheitsbehörden allerdings eine juristische Niederlage. Hauptakteur war die Fifa, Betroffene waren „Los Borrachos del Tablon“, eine ultra-ähnliche Gruppierung aus Argentinien. Nach dem Spiel gegen die Niederlande in Frankfurt sahen sich die Südamerikaner auf der Straße von Polizisten umstellt. Ebenfalls angerückt war der örtliche Fifa-Mitarbeiter Gerhard Anhäuser, der gegen die gesamte Gruppe ein Stadionverbot aussprach. Begründung: Beim vorangegangenen Spiel hätten die Fans die Blöcke gewechselt und seien auf Sitze gestiegen.

Die Supporter fochten das Verdikt erfolgreich per einstweiliger Verfügung an. Das Landgericht Frankfurt fand, die Fans hätten „glaubhaft gemacht, dass tatsächliche Gründe, die die ausgesprochenen Hausverbote auf der Grundlage der Stadionordnung rechtfertigen, nicht bestehen“. So waren die Argentinier zum Spiel gegen Deutschland wieder im Stadion. Eine juristische Petitesse? Keineswegs. Noli sagt, das sei der erste ihm bekannte Fall, in dem ein Stadionverbot vor Gericht angegriffen worden sei.


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Wird es ruhiger in den Kurven? Die Fans in Dortmund
werden - wie in allen anderen Bundesligastadien - stärker überwacht Foto: Sebastian Vollmert



Wahrscheinlich werden demnächst auch einheimische Fans versuchen, sich den Zutritt zum Stadion mit richterlicher Hilfe zu erstreiten, denn die Anzahl der Stadionverbote hat stark zugenommen. In den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“, zu deren Einhaltung der DFB seine Vereine zwingt, heißt es, dass „unverzüglich und grundsätzlich“ ein Stadionverbot verhängt wird, wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt wird. Die Strafprozessordnung hat an die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens allerdings keine hohe Hürde geknüpft, es genügt bereits der so genannte Anfangsverdacht. – und schon droht ein bundesweites Stadionverbot, das von den Betroffenen als erhebliche Strafe begriffen wird. Die DFB-Juristen argumentieren formal. Ein Stadionverbot sei „keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage“. Rechtsanwalt Noli entgegnet: „Die DFB-Richtlinien hebeln die Unschuldsvermutung aus. Man sollte einmal darüber nachdenken, gegen wie viele Unschuldige dadurch bereits eine Sanktion verhängt wurde.“

Bislang prozessieren Fußballfans selten – was durchaus nachvollziehbar ist. „Der größte Teil derer, die einen Grund dafür hätten, sind zu jung, um sich das finanziell leisten zu können“, erklärt der Dresdner Rechtsanwalt Jörg Freund. Er vertritt die Gymnasiastin Corinna F., eine Dynamo-Anhängerin, die eigentlich auch keine Prozess- und Anwaltskosten tragen kann. Ein älterer Kumpel ist allerdings solvent genug – und so kam es, dass noch kurz vor der WM ein sehr unappetitlicher Vorfall in den Fanszenen der Republik Aufmerksamkeit erlangte. Die Vorgeschichte der Klage: Im März 2005, an einem Freitagabend, begleitet Corinna, damals 16 Jahre alt, ihre Mannschaft zu einem Spiel nach Saarbrücken. Der Trip in die Ferne verläuft normal, bis sie vor dem Stadion von der Polizei aufgefordert wird, sich für eine Durchsuchungsmaßnahme in ein eigens dafür aufgebautes Zelt zu begeben. Dort muss sie sich schließlich in Gegenwart zweier Beamtinnen komplett entkleiden. Ihr Mentor, der für die Prozesskosten aufkommt, war damals auch vor Ort. Er weiß von „mehr als 20“ Frauen, die ebenfalls den Blick unter Slip und BH hätten frei geben müssen, auch eine zirka 50-Jährige sei darunter gewesen.

Ende Mai 2006 weist das zuständige Verwaltungsgericht Corinnas Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland ab. Die Maßnahme gegen den Teenager sei „erforderlich“ und „verhältnismäßig“ gewesen, es habe „lediglich eine Nachschau nach Fremdkörpern in der Kleidung und eine Beschau des unbekleideten Körpers stattgefunden“ - jedoch keine „Inaugenscheinnahme von natürlichen Körperöffnungen“. Laut Gericht hatten Dresdner Polizisten die Kollegen in Saarbrücken darüber informiert, dass erfahrungsgemäß „unverdächtige Dynamo-Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition transportieren würden. Der Kreis dieser „Unverdächtigen“ umfasse „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen“, die man normalerweise nicht „der gewalttätigen Fanszene“ zuordne.

Wer unverdächtig ist, ist verdächtig – George Orwell hätte diese Theorie der saarländischen Rechtshüter bestimmt inspiriert. Das Gericht vertritt die Position, Corinna habe „dem Profil der Transportklientel voll und ganz entsprochen“. Unscheinbar, jung oder alt, und insbesondere weiblich. Derzeit hofft Corinna, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen wird.

Viel diskutiert wurde bei den Fans auch der Fall des 26-jährigen Nils Bethge. Der HSV-Anhänger saß drei Monate in Untersuchungshaft – vorgeworfen hatte man ihm die „Organisation einer verabredeten Schlägerei“, zu der es nie gekommen ist. Der Vorfall spielte sich bereits im Januar 2005 anlässlich eines HSV-Spiels in München ab. Drei Tage vor Heiligabend 2005, elf Monate nach dem Vorfall, holt ihn die Hamburger Polizei aus einer Kneipe. Bethge, der nicht vorbestraft ist und einen festen Arbeitsplatz hat, kommt in Untersuchungshaft. Während eines kafkaesk anmutenden siebentätigen Gefangenentransports von Hamburg nach München bekommt er einen Einblick in die deutsche Strafvollzugswelt: „Insgesamt war ich in dieser Zeit in 24 verschiedenen Gefängnissen.“ Zur Welt da draußen hat er kaum Kontakt – es dauert rund sechs Wochen, bis ihn erstmals seine Eltern besuchen dürfen. Um dem Martyrium ein Ende zu machen, gibt er auf Anraten seines Anwalts schweren Landfriedensbruch zu. Das bringt ihm sechs Monate auf Bewährung ein und 900 Euro Strafe. Jetzt ist er frei, aber vorbestraft – und seinen Arbeitsplatz hat er verloren. Zum HSV geht er zwar weiterhin, aber: „Ich beschränke mich auf die Heimspiele.“ Auswärtsfahrten sind ihm zu riskant. Bethges Fall war so krass, dass sich sogar die Ultras des Nachbarn St. Pauli mit ihm solidarisierten. Auf der von St. Paulianern organisierten Veranstaltung „Freiheit für die Kurven“ las Bethge Gedichte vor, die er in der Untersuchungshaft geschrieben hatte.

Anhänger beider Klubs bekamen vor der WM Post vom Landeskriminalamt Hamburg, in dem sie aufgefordert wurden, eine DNA-Probe abzugeben – im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Widerstands gegen die Staatsgewalt oder schwerer Körperverletzung. In einem formelhaften Anschreiben wird die DNA-Abgabe mit einer „schweren Straftat“ begründet – obwohl häufig überhaupt noch kein Urteil ergangen ist. Laut Polizei-Sprecher Fallak wurden alleine in Hamburg im Zusammenhang mit der WM 2006 bei 233 Personen, die als „Gewalttäter – Sport“ ausgeschrieben sind, geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine DNA-Erfassung vorliegen. „Von 20 Personen wurden DNA-Proben erstellt. Weitere Prüffälle befinden sich noch in der Bearbeitung da die rechtlichen Voraussetzungen auch über die WM hinaus gelten“, so Fallak weiter.

Dass bislang so wenige Proben gesammelt werden konnten, scheint damit zu tun zu haben, dass die Betroffenen Rechtsrat eingeholt haben, beziehungsweise die rechtlichen Voraussetzungen zweifelhaft sind. Rechtsanwalt Andreas Thiel, der einige St.-Pauli-Anhänger vertritt, gibt zu bedenken, dass „die meisten Verfahren“ wegen Körperverletzung im Fußballumfeld nicht zu einer Verurteilung führen. Thiel sagt, so lange man „nicht rechtskräftig verurteilt“ sei, solle man einer Aufforderung zur DNA-Abgabe auf jedem Fall ignorieren. Wer ihr Folge leistet, landet in einer bundesweiten DNA-Analyse-Datei – da bleibt man, gemeinsam mit Mördern und Sexualstraftätern, zehn Jahre lang gespeichert. Im St.-Pauli-Fanladen weiß von einem Fall, in dem sich ein Anhänger erfolgreich gegen eine richterliche Anordnung zur DNA-Entnahme zur Wehr gesetzt hat. Das Verfahren mit dem die Entnahme begründet worden war, hatte anderthalb Jahre zuvor mit einem Freispruch geendet, das Gericht zog die Anordnung deshalb zurück.

Die Gerichte werden sich demnächst mit einem der, zumindest was die Anzahl der Betroffenen betrifft, spektakulärsten Fälle der vergangenen Jahre beschäftigen. Ende März nach dem Spiel der Bayern in Duisburg kesselte die dortige Polizei während des Abmarsches einen Pulk von Münchner Fans ein. So genannte szenekundige Beamte (SKB) hätten sogar einen geistig behinderten FCB-Anhänger getreten, der in der Fanszene des FCB seit Jahren bekannt sei, kritisierten die Angegriffenen später. Die Polizei Duisburg weist die Vorwürfe zurück. „Das trifft aus unserer Sicht nicht zu, denn es waren keine SKBs aus Duisburg vor Ort“, sagt Pressesprecher Achim Blättermann. Ob SKBs aus München in den Vorfall verwickelt waren, könne er allerdings nicht sagen, so Blättermann.

Fest steht, dass bei 54 eingekesselten Supportern die Personalien aufgenommen wurden, insgesamt 59 bekamen kurz darauf die Nachricht, dass gegen sie ein bundesweit gültiges Stadionverbot über zwei Jahre verhängt wurde. Gegen die Betroffenen wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs ermittelt. „Aus dem Pulk der Bayern-Ultras wurde unter anderem ein Stein auf einen Polizisten geworfen“, sagt Polizeisprecher Blättermann. Gegen die fünf übrigen Ultras sei erst im Nachhinein ermittelt worden, da es neue Erkenntnisse von anderen Polizeieinheiten rund ums Stadion gegeben habe.

Größtenteils betroffen sind Mitglieder der Ultra-Gruppierung „Schickeria München“, die sich gegen das Verhalten der Polizei öffentlich wehrt. „Die Tatsache, dass so gut wie jeder Bayern-Fan, der zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz war, durch die Aufnahme seiner Personalien vom Stadionverbot betroffen ist, ist schon pure Willkür. Dass aber nachträglich selbst Personen ein Stadionverbot bekommen, von denen wohlgemerkt nicht einmal die Personalien aufgenommen wurden“, sei besonders skandalös, schreibt die Schickeria in einer Erklärung. Die „kollektive Bestrafung einer Personengruppe anstelle eines unbekannten, möglicherweise sogar entflohenen Täters“ sei „mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren“.

Die Stimmung bei Bayern-Spielen ist schlechter geworden, seitdem man die Schickeria-Leute aus dem Verkehr gezogen hat. „Die Führungsebene ist so gut wie lahm gelegt“, sagt Simon Müller, der selbst zu dem Zirkel gehört. Mehr als die Hälfte traf noch eine weitere Sanktion: Nachdem das Stadionverbot ausgesprochen war, schloss der FC Bayern die Fans aus dem Verein aus.

Müller geht davon aus, dass vor allem Repressionen zunehmen werden, gegen die es keinerlei Handhabe gibt. So wie während der WM: Die linksgerichteten FCB-Ultras hatten in dieser Zeit ein antirassistisches Fanturnier veranstaltet. „Trotzdem rief jemand von der Polizei vorher die Betreiber des Zeltplatzes, den wir gemietet hatten, an und teilte denen mit, wir hätten einen rechtsradikalen Hintergrund“, sagt Müller. Dass zum Programm der Veranstaltung auch ein Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau gehörte, hatte den mobbenden Beamten in seiner Argumentation offensichtlich nicht sonderlich beeinflusst.

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